Abmahnung durch Waldorf Frommer – „24:Live Another Day“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „24:Live Another Day“.

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen vorgeworfen einzelne Folgen der TV-Serie „24:Live Another Day“ über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download unerlaubt angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund des Anbietens seien der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher die Betroffenen auf einen Schadensersatz zu Zahlung, die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie sollte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung von Waldorf Frommer verhalten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an einzelnen Folgen der TV-Serie „24:Live Another Day“ erhalten haben, sollten Sie unbedingt die Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Folgende Verhaltensempfehlungen sollten Sie beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Durch eine voreilige Zahlung oder Abgabe der meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung können Sie einiges zu Nichte machen.

Unter Umständen kann der durch die Kanzlei Waldorf Frommer geforderte Betrag reduziert werden oder sogar ganz zurückgewiesen werden. Eine Möglichkeit bietet regelmäßig der unterschiedliche Haftungsumfang. So wird meist der Anschlussinhaber erst einmal pauschal für die Urheberrechtsverletzung an einzelnen Folgen der TV-Serie „24:Live Another Day“ in die Haftung genommen. Wohnt dieser jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, welche gleichermaßen den Internetanschluss nutzen und somit auch die Urheberrechtsverletzung an „24:Live Another Day“ eigenverantwortlich veranlasst haben kann, so kann eine sogenannte Täterhaftung unter Umständen widerlegt werden. Zwar kann der Anschlussinhaber weiterhin als sogenannter Störer für eine an der TV-Serie „24:Live Another Day“ begangene Urheberrechtsverletzung haften, dieser ist jedoch nicht schadensersatzpflichtig.

Durch eine voreilige Zahlung wird jedoch einer nachträglichen Verhandlung die Basis entzogen. Auch die Abgabe der vorformulierten Unterlassungserklärung hat regelmäßig die gleiche für Sie nachteilige Folge. Meist beinhaltet diese eine vollständige Anerkennung der von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany durch die Kanzlei Waldorf Frommer gestellten Forderungen.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtlich Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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