Abmahnung durch Waldorf Frommer für „Das magische Haus“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Trickfilmes „Das magische Haus“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Studiacanal GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für „Das magische Haus“ gibt es?

Vorerst sollte die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Trickfilm „Das magische Haus“ unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Meist sind die Adressaten vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen der Studiacanal GmbHunüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Trickfilm „Das magische Haus“ und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Das magische Haus“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.

Denn dann kann gegebenenfalls eine Täterhaftung ausgeschlossen werden. Dies hätte zur Folge das gegen den Anschlussinhaber wenn überhaupt lediglich die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiter verfolgt werden kann. Ein Schadensersatz kann gegen diesen dann nicht geltend gemacht werden.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiacanal GmbHwegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Trickfilm „Das magische Haus“können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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