Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Apparition – Dunkle Erscheinung“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des US-amerikanischen Horrorfilms„Apparition – Dunkle Erscheinung“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Studiocanal GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gibt es?

Vorerst sollte die Abmahnung unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Meist sind die Adressaten einer Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Apparition – Dunkle Erscheinung“ vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Auch wenn Sie unbedingt innerhalb der First reagieren sollten heißt das aber nicht, dass es ratsam ist voreilige den Forderungen der Studiocanal GmbH eingehen sollten. Insbesondere werden die Anschlussinhaber grundsätzlich pauschal in die Haftung für eine vorliegende Urheberrechtsverletzung an dem Film „Apparition – Dunkle Erscheinung“ genommen. Eine pauschale Haftung gibt es aber gerade nicht für den Anschlussinhaber. Insbesondere bei Mehrpersonenhaushalten, die gleichermaßen und eigenverantwortlich den Anschlussnutzen kann unter Umständen eine sogenannte Täterhaftung ausgeschlossen werden und somit auch die Zahlungsaufforderung zum Schadensersatz zurückweisen. Zwar könnten Sie als Anschlussinhaber noch als sogenannter Störer haften, gegen den kann jedoch lediglich die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiterverfolgt werden.

Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Studiocanal GmbHwegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie „Apparition – Dunkle Erscheinung“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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