Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Born to Dance“

Urheberrechtsverstöße an Filmwerken, deren Rechte die Universum Film GmbH hält, verfolgt die Kanzlei Waldorf Frommer schon seit längerem. Derzeit rügt die Münchner Kanzlei für ihre Mandantin Vergehen an den Rechten des Films „Born to Dance“.

Innerhalb eines p2p-Netzwerks soll der Abgemahnte den Musicalfilm „Born to Dance“ anderen Nutzern zur Verfügung gestellt haben. Dadurch soll das Werk unerlaubt einer unbestimmten Vielzahl an Personen weltweit öffentlich zugänglich gemacht worden sein.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, eine Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Diese Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Ruhe bewahren!

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung geraten viele Adressaten in Panik. Dies führt häufig zu unüberlegten Handlungen. Das Kontaktieren der gegnerischen Seite sollte genauso unterlassen werden, wie die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags. Beides kann dazu führen, dass Sie Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Stattdessen sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Die Frage inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften, hängt davon ab, ob Sie Täter oder Störer sind. Als Täter haften Sie vollumfänglich. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig. Er haftet auf Unterlassung, da er durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung eines Dritten mitverantwortlich ist.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte von einem Rechtsanwalt juristisch überprüft werden. Sie ist regelmäßig zu weitgehend und zu Gunsten der Gegenseite formuliert. Aus diesem Grund sollte sie von einem Rechtsanwalt abgeändert werden. Es sollte kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet abgegeben werden, da diese Vorlagen meist von juristischen Laien verfasst wurden und teilweise nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Sie laufen Gefahr, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist, wenn es zu einem Prozess kommen sollte.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Im Auftrag der Universum Film GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Born to Dance“ erhalten haben, sollten Sie unser Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir sind bundesweit tätig, greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von FIlesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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