Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Callejon – Wir sind Angst“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer ahndet Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Wir sind Angst“ der deutschen Metalcore-Band Callejon.

So erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen aus München mit dem Vorwurf der widerrechtlichen Verbreitung des Musikalbum „Callejon – Wir sind Angst“. Die betroffenen Abgemahnten werden von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro. In diesem Betrag seien sowohl die Schadenersatzkosten als auch die angefallenen Rechtsverfolgungskosten enthalten. Gegebenenfalls die Abgemahnten gingen den Forderungen nach, betrachte die Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer die Angelegenheit als erledigt.

Wie reagiere ich auf einer Abmahnung durch Waldorf Frommer?

Es ist keinesfalls ratsam die Abmahnung zu ignorieren auch wenn Sie als Anschlussinhaber sich sicher sind, dass Sie die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Callejon – Wir sind Angst“ nicht veranlasst haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgte bereits in der Vergangenheit die Interessen ihrer Mandantschaft gerichtlich weiter. Insbesondere handelt es sich bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Callejon – Wir sind Angst“ nicht um Abzocke!

Gegenteilig ist es auch nicht empfehlenswert den Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer ohne vorherige rechtliche Überprüfung nachzukommen. Suchen Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser kann dann die Forderungen vorab auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinwiesen. Verteidigungsziel wird regelmäßig sein die Forderungen (zumindest anteilig) zurückzuweisen. Dies könnte insbesondere dann Aussicht auf Erfolg haben, wenn Sie als Anschlussinhaber beweissicher darlegen können, das eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Callejon – Wir sind Angst“ veranlasst haben, sondern ein eigenverantwortlicher Dritter. Denn dann kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden. Das hat zur Folge, dass die Zahlungsaufforderung in der Höhe des geforderten Schadensersatzes zurückgewiesen werden kann, denn nur gegen den Täter der Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Callejon – Wir sind Angst“ kann ein Schadenersatz geltend gemacht werden. Um sich diese Verteidigungsmöglichkeit nicht abzuschneiden sollten Sie keinesfalls den geforderten Betrag zahlen. Anderenfalls entziehen Sie ihrer Verteidigung die Basis.

Gleiches gilt bezüglich der geforderten Unterlassungserklärung. Fragen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt. Dieser kann zum einen beurteilen, ob überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und wenn dies erforderlich ist ihnen bei dem Abfassen einer Erklärung behilflich sein.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.