Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Bastei Lübbe GmbH & Co. KG – “Winter der Welt” von Ken Follett

Die Bastei Lübbe GmbH & Co. KG hat die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Filesharing-Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Werk “Winter der Welt” von Ken Follett zu versenden. Bei der Abmahnung geht es nicht -wie typisch- um die unerlaubte Weitergabe eines Films oder eines Musikstücks, sondern eines Hörbuchs des historischen Romans “Winter der Welt” von dem britischen Schriftsteller Ken Follett.

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen das Hörbuch in Online-Tauschbörsen (p2p) ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin zur Verfügung gestellt und damit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was fordert Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Die Kanzlei Waldorf Frommer verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung von dem Adressaten die Löschung der abgemahnten Datei, die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 519,50 Euro. Der geltend gemachte Betrag beinhaltet den Schadensersatz und die Rechtsanwaltsgebühren.

Wie gehe ich am besten gegen die Abmahnung vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zunächst Ruhe bewahren und nicht voreilig handeln. Stattdessen sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Unterlassungserklärung nicht unterschreiben!
  2. 519,50 Euro nicht vorschnell zahlen!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!

In jedem Fall ist es ratsam einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Teilweise sind die Forderungen überhöht oder es besteht gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten. Auch die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden. Diese enthält häufig zu weitgehende Regelungen, die für Sie nachteilig sein könnten. Wir raten Ihnen grundsätzlich zur Abgabe einer modifizierten (abgeänderten) Unterlassungserklärung. Diese kann auf die nötigsten Angaben beschränkt werden. Die in Internetforen vorhandenen Muster modifizierter Unterlassungserklärungen sollten nicht verwendet werden. Grund dafür ist, dass sie häufig von Laien verfasst wurden und daher möglicherweise Ungenauigkeiten aufweisen können. Dabei ist zu beachten, dass vor Gericht schon die kleinste Ungenauigkeit die Unterlassungserklärung wertlos machen kann.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Ob und inwieweit Sie haften, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich wird zwischen der Täterhaftung und der sogenannten Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer in der Regel keinen Schadensersatz leisten. Täter ist, wer die Urheberrechtsverletzung selbst begangen hat. Demgegenüber hat der Störer nicht selbst gehandelt, sondern hat seinen Internetanschluss Dritten zur Verfügung gestellt und somit die Urheberrechtsverletzung mitverursacht.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Bastei Lübbe GmbH & Co. KG wegen widerrechtlicher Verwertung des Hörspiels “Winter der Welt” von Ken Follett erhalten haben, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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