Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH & Co – “The Company You Keep – Die Akte Grant”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt jüngst Anschlussinhaber im Namen der Tele München Fernseh GmbH & Co wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “The Company You Keep – Die Akte Grant” ab.

Der Abgemahnte soll im Rahmen eines p2p-Netzwerks illegal anderen Nutzern den Film aus dem Jahre 2012 “The Company You Keep – Die Akte Grant” zur Verfügung gestellt haben. Wie es dazu kommen konnte, können sich viele Betroffene nicht erklären. Zu beachten ist aber, dass bei solchen Tauschbörsen schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Usern zum Download angeboten werden.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung macht die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft folgende Forderungen geltend:

  • unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten umfasst

Vorliegend verlangt Waldorf Frommer einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung der 815,00 Euro als erledigt zu erklären. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt beziehungsweise in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten. Auch dabei kann Ihnen ein fachkundiger Rechtsanwalt behilflich sein.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Keinesfalls sollte die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit für Sie nachteilig. Unter anderem kann die mitgeschickte Unterlassungserklärung folgendes enthalten:

  • ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Um diese Nachteile zu vermeiden, sollten Sie die Unterlassungserklärung stets von Ihrem Rechtsanwalt abändern (“modifizieren”) lassen. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken.

In jedem Fall sollten Sie aber eine Unterlassungserklärung abgeben, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird. Diese kann sehr kostspielig werden, weshalb Sie es vermeiden sollten.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich streitet die tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber auch Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Dies muss aber nicht der Fall sein. Die Urheberrechtsverletzung könnte auch von einem Dritten begangen worden sein; beispielsweise Ihrem Lebenspartner, Ihrem Kind oder Ihrem Mitbewohner. Wenn eine solche Konstellation in Ihrem persönlichen Fall vorliegt, kommt eine Störerhaftung in Betracht. Als Störer wird derjenige angesehen, der durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Störer sind regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Welche Anforderungen Sie für eine Haftungsbefreiung erfüllen müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden und kommt auf den jeweiligen Einzelfall an.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co wegen illegaler Verwertung des US-amerikanischen Thrillers ” The Company You Keep – Die Akte Gant” erreicht hat, melden Sie sich bei uns. Unser kompetentes Team bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben werden. Danach unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Unsere kostenlose Telefonnummer lautet: 0800 – 866 22 66.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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