Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – “Ender´s game – Das große Spiel”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt jüngst Anschlussinhaber im Namen der Constantin Film Verleih GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Sciencefiction-Films “Ender´s game – Das große Spiel” ab.

Gegenstand der Abmahnungen ist der Vorwurf, der Betroffene habe eine Datei auf einer Online-Tauschbörse heruntergeladen und somit automatisch die auf seinem Rechner befindlichen Inhalte anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download angeboten. Dieses Anbieten ist ein illegales öffentliches Zugänglichmachen, da es ohne die Einwilligung der Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH erfolgte.

Was möchte die Kanzlei Waldorf Frommer?

Aufgrund der gegebenen Rechtsverletzung fordert Waldorf Frommer sowohl die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, welche die Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten beinhaltet, als auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. In dieser Erklärung verpflichtet sich der Abgebende künftig keine entsprechenden Urheberrechtsverletzungen mehr zu begehen. Des Weiteren soll der betroffene Anschlussinhaber die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft löschen.

Wie reagiere ich richtig auf die Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film “Ender´s game” erreicht hat, sollten Sie Ruhe bewahren und keine vorschnellen Handlungen vornehmen, da Sie sich dadurch gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Stattdessen sollten Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen. Regelmäßig sollte geprüft werden, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Des Weiteren muss ermittelt werden, ob in Ihrem Fall eine Täter- oder Störerhaftung gegeben ist. Der Täter haftet vollumfänglich, während bei der Haftung als Störer die Schadensersatzpflicht entfällt. Nach der rechtlichen Prüfung kann der Rechtsanwalt die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen, die je nach Konstellation Ihres Einzelfalls unterschiedlich ausfallen kann.

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte verändert (modifiziert) werden, da sie meistens nachteilige Klauseln enthält und zu weitgehend ist. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich auf die notwendigen Angaben beschränken. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de mit der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Weiterhin sollten Sie in jedem Fall die gesetzten Fristen beachten, um weitere Schritte der Gegenseite zu verhindern.

Wenden Sie sich an das Team von Abmahnhelfer.de, falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall genau schildern und wir können Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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