Abmahnung durch Baumgarten Brandt i. A. d. MFA+ FilmDistribution – “Timetrip – Der Fluch der Wikinger-Hexe”

Die Kanzlei Baumgarten Brandt versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der MFA+ FilmDistribution. Den Adressaten wird vorgeworfen den Film “Timetrip – Der Fluch der Wikinger-Hexe” online in einem Filesharing-Netzwerk zum Download angeboten zu haben.

Was wird verlangt?

Die Kanzlei Baumgarten Brandt fordert die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags zum Ausgleich der Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz für die Rechteinhaber wegen der öffentlichen Zugänglichmachung des Films. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Die Forderungen der Kanzlei Baumgarten Brandt sind bei einer Abmahnung durchaus üblich, jedoch muss bei jeder einzelnen Abmahnung gesondert überprüft werden ob die Forderungen auch zurecht gestellt werden. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind. Es kommt nicht selten vor, dass zum Beispiel Streitwerte überzogen sind. Das könnte dazu führen, dass kein Geldbetrag oder nur ein geringerer fällig wird als zunächst gefordert wird.

Auch die Abgabe der häufig beigefügten Unterlassungserklärung ist mit Vorsicht zu genießen, auch hier wird oftmals mehr gefordert  als nötig ist. In einer modifizierten Unterlassungserklärung können die Verpflichtungen auf das Notwendige beschränkt werden, diese sollte jedoch unbedingt durch einen Anwalt verfasst werden Wir raten von Vorlagen die im Internet zu finden sind ist ausdrücklich ab, da diese nicht auf jeden Einzelfall anwendbar sind. Eine Beratung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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