Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Sony Music Entertainment Germany GmbH – „My Own Lane“ von Kid Ink

Die Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Sony Music Entertainment Germany GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „My Own Lane“ von Kid Ink abzumahnen.

Die Abgemahnten sollen das zweite Studioalbum des amerikanischen Rappers innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft die dauerhafte und unverzügliche Löschung der Datei, die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung am besten vor?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen. Es gilt Ruhe zu bewahren und die folgenden Handlungstipps zu beherzigen:

  1. 1.    Nichts unterschreiben!
  2. 2.    Nichts voreilig zahlen!
  3. 3.    Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. 4.    Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. 5.    Frist wahren!

In jedem Fall muss die Abmahnung rechtlich überprüft werden. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber dem betroffenen Anschlussinhaber bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte von einem fachkundigen Rechtsanwalt so abgeändert werden, dass sie sich nur noch auf die nötigen Angaben beschränkt und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Nach derzeitiger Rechtslage besteht eine Vermutung, dass der jeweilige Anschlussinhaber verantwortlich für die über seinen Internetanschluss begangenen Rechtsverletzungen ist. Jedoch kann diese Vermutung widerlegt werden. Insbesondere wenn mehrere Menschen einen Internetanschluss nutzen, kann es zu einer Haftungsbeschränkung oder sogar zu einem Haftungsausschluss des Anschlussinhabers kommen.

Wenn der Anschlussinhaber darlegen und beweisen kann, dass er selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kommt lediglich eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Störer ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung durch das Bereitstellen des Internetanschlusses mitverursacht hat. Der Vorteil einer Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss.

Auch ist bezüglich der Störerhaftung das jüngst ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs zu berücksichtigen, welches die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder stark begrenzt.

Falls auch Sie von Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen illegaler Verwertung des Musikalbums „My Own Lane“ von Kid Ink abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch das auf unserer Seite vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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