Abmahnung durch Fareds –„Pretty Little Belle“

Der Rechtsinhaber Malibu Media LLC lässt derzeit durch die Kanzlei Fareds Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen des Films „Pretty Little Belle“ abmahnen.

Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben den aktuellen Film „Pretty Little Belle“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird von Fareds gefordert?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung, wie hier an dem Film „Pretty Little Belle“ , tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Zentrale Forderung der Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, den Film „Pretty Little Belle“ in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 Euro geltend gemacht.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von Fareds?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Um jedoch weitere kostspielige rechtliche Schritte auszuschließen ist es regelmäßig ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. In der Regel ist jedoch die vorformulierte Unterlassungserklärung zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Daher sollte diese vorerst von einem fachkundigen Rechtsanwalt „modifiziert“ werden. So kann die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden oder Sie können eine angemessene Vertragsstrafe vereinbaren. Gerne helfen wir Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer Urheberrechtsverletzung des Films „Pretty Little Belle“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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