Abmahnung durch Daniel Sebastian i.A.d. DigiRights Adiministration GmbH – „Papaoutai“ von Stromae

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian versendet momentan im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „Papaoutai“ von dem Künstler Stromae.

Die Abgemahnten sollen in einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern das Musikstück „Papautai“ von dem Rapper und Musikproduzenten Stromae zum Download angeboten und somit illegal öffentlich zugänglich gemacht haben.

Was möchte Daniel Sebastian von den Betroffenen?

Aufgrund der begangenen Urheberrechtsverletzung fordert Daniel Sebastian die Adressaten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag, bestehend aus Schadensersatzkosten und Rechtsanwaltsgebühren, zu zahlen.

Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie keine übereilten Handlungen vornehmen wie vorschnell der Zahlungsforderung nachkommen. So verbauen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten, da es im Nachhinein nicht mehr möglich ist über die geforderte Summe zu verhandeln.

Vielmehr raten wir Ihnen dazu einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren und die geltend gemachten Ansprüche von diesem überprüfen zu lassen. Teilweise bestehen die Ansprüche nicht gegen Sie oder nicht in der geforderten Höhe. Des Weiteren ist es wichtig, dass Sie die beigefügte Unterlassungserklärung vor der Abgabe abändern lassen, da sie stets zu weitgehend ist und zu Gunsten der gegnerischen Partei. Sie sollten jedoch keines der Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden. Diese Vorlagen sind meist von juristischen Laien verfasst und können daher Ungenauigkeiten enthalten, die im schlimmsten Fall die Unterlassungserklärung völlig wertlos machen können.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung.

Häufig unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler. Hier könnte ein möglicher Ansatzpunkt liegen, sofern Sie sich sicher sind, dass Sie die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Aber auch wenn die Zuordnung fehlerfrei war, kann es sein, dass Sie nur beschränkt oder sogar gar nicht haften. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Internetanschluss benutzen, kommt eine Haftungsbeschränkung in Betracht. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben, sondern ein Dritter, kommt eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Als Störer besteht nur eine eingeschränkte Haftung; es muss nämlich kein Schadensersatz geleistet werden. Teilweise kann es auch zu einem Haftungsausschluss kommen, sofern volljährige Familienmitglieder selbstverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung haften müssen.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Daniel Sebastian im Namen der DigiRights Administration GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Musikstücks „Papaoutai“ von Stromae erhalten haben, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können. Rufen Sie uns an für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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