Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München – „Die Bestimmung – Divergent“

Derzeit mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Bestimmung – Divergent“ ab.

Der US-amerikanische Science-Fiction-Film soll von dem Abgemahnten innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber, vorliegend also der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft, zu (§ 19 a UrhG).

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert Waldorf Frommer einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro. Davon fallen 600,00 Euro auf den Schadensersatz und 215,00 Euro auf die Rechtsanwaltsgebühren. Weiterhin soll der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgeben.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, raten wir Ihnen dazu, die folgenden Handlungstipps zu berherzigen:

  1. Nichts unterschreiben und nicht vorschnell zahlen!
  2. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  3. Rechtsanwalt aufsuchen!
  4. Frist wahren!

Es ist sehr wichtig, dass Sie keine voreiligen Handlungen tätigen, sprich übereilt die geforderte Summe zahlen oder die Unterlassungserklärung abgeben. Dadurch können Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten verbauen.

Wir empfehlen Ihnen daher zunächst einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen sowie die vorformulierte Unterlassungserklärung. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und sollte daher so verändert werden, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Punkte reduziert.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Es kann sein, dass Sie gar nicht oder nur begrenzt für die begangene Urheberrechtsverletzung haften.

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der sogenannten Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, ist der Störer nicht schadensersatzpflichtig. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Störer ist derjenige, der den Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat und dadurch Mitverursacher der Urheberrechtsverletzung ist. Es ist aber auch möglich, dass Sie sich ganz von der Haftung befreien können. Welche Anforderungen dafür erfüllt sein müssen, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung des Films „Die Bestimmung – Divergent“ erhalten haben, melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 0800 866 22 66 . Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.