Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft – „Ohne Limit“

Im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Ohne Limit“ ab.

Der US-amerikanische Thriller „Ohne Limit“ soll mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten worden sein. Dadurch wird der Film öffentlich zugänglich gemacht. Diese öffentliche Zugänglichmachung erfolgt jedoch ohne die notwendige, vorherige Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers, weshalb sie illegal ist. Aufgrund dieses Vergehens fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer den Abgemahnten dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist abzugeben, sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 956,00 Euro zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich aus den Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren. Übereilte Handlungen, wie eine vorschnelle Zahlung des geforderten Betrags führen dazu, dass Sie sich selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden und eine Verhandlung über die Höhe des Betrags unmöglich machen.

Wir empfehlen daher zunächst die Frist, die Ihnen von der Gegenseite gesetzt wurde, zu notieren und innerhalb dieser einen kompetenten Rechtsanwalt, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat, aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen planen. Zudem kann er klären, ob Sie für die Rechtsverletzung haften und in welcher Höhe.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

Die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens können Sie nur ausräumen, wenn Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Allerdings sollte die Unterlassungserklärung insoweit modifiziert werden, als dass sie sich nur auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab, eines der Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese wurden häufig von juristischen Laien verfasst und genügen daher nicht den gesetzlichen Anforderungen. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung Ihren Interessen Rechnung tragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Abmahnhelfer.de hilft Ihnen!

Das Team von Abmahnhelfer.de können Sie sieben Tage die Woche lang erreichen, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung des Films „Ohne Limit“ erhalten haben. Unsere Telefonnummer für ein kostenloses Erstgespräch lautet: 030 965 359 486. Gerne können Sie auch das Kontaktformular, welches Sie auf unserer Website finden, nutzen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.