Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox – „Crisis – How Far Would You Go“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnungen an Anschlussinhaber im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der TV-Folge „Crisis – How Far Would You Go“.

Der Abgemahnte soll aufgrund der Rechtsverletzung einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 519,50 Euro entrichten sowie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben. Sodann sieht die Gegenseite die Ansprüche als abgegolten an.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, er habe die US-amerikanische TV-Folge „Crisis – How Far Would You Go“ innerhalb einer Internet-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist gem. § 19 a UrhG ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten, vorliegend also der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH. Soweit diese keine vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung erteilt hat, erfolgt diese illegal.

Handeln Sie nicht übereilt!

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie vorschnelle und unüberlegte Handlungen vermeiden. Ihr Verteidiger wird regelmäßig das Ziel verfolgen, die geforderte Zahlung zumindest anteilig zurückzuweisen. Daher sollte keinesfalls vorschnell gezahlt werden. Eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist andernfalls nämlich nicht mehr möglich.

Wir raten daher dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist aufzusuchen und mit der Betreuung des Falles zu beauftragen. Dieser wird zunächst die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und Ihnen sodann die Verteidigungsmöglichkeiten offenlegen. Des Weiteren kann er die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Dies ist sinnvoll, da die vorformulierte Unterlassungserklärung der Gegenseite regelmäßig zu weitgehend sein wird.

Die Kontaktaufnahme mit Waldorf Frommer sollte vermieden werden. Sobald Sie der Gegenseite Ihr Aktenzeichen nennen, können Ihre Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung der TV-Folge „Crisis – How Far Would You Go“ erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de auf. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs wahrzunehmen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular, welches sich auf unserer Website befindet, ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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