Abmahnung durch Nimrod Rechtsanwälte i.A.d. Astragon Software GmbH – „The Shipping Company“

Die Nimrod Rechtsanwälte versenden im Namen der Astragon Software GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „The Shipping Company“.

In dem Schreiben heißt es, der Abgemahnte habe das PC-Spiel „The Shipping Company“ innerhalb eines-Filesharing-Netzwerks anderen Usern zum Download angeboten und somit unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Nimrod Rechtsanwälte aus Berlin den Betroffen dazu auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und einen pauschalen Vergleichsbetrag, der aus Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten besteht, in Höhe von 800,00 Euro zu entrichten.

Was ist eine Abmahnung und wie verhalte ich mich, wenn ich eine solche erhalten habe?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Nimrod Rechtsanwälte im Auftrag der Astragon Software GmbH wegen illegaler Verwertung des Computerspiels „The Shipping Company“ erhalten haben, sind folgende Handlungsempfehlungen zu beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt fragen!
  5. Frist wahren!

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. Mithin rät Ihnen das Team von Abmahnhelfer dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, welche sich nur auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein fachkundiger Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Zudem kann er herausfinden, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Die Frage der Haftung kann niemals pauschal beantwortet werden, sondern bedarf der Untersuchung des jeweiligen Einzelfalls.

Melden Sie sich bei uns!

Falls auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de melden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche telefonisch unter der Rufnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Bei uns erhalten Sie eine erste anwaltliche Einschätzung, die kostenfrei ist. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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