Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – „The Counselor“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „The Counselor“ ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Betroffene soll den US-amerikanischen Thriller aus dem Jahr 2013 in einer Online-Tauschbörse illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei die anderen Nutzer Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Computer befinden, erhalten. Das öffentliche Zugänglichmachen, welches ohne die Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers erfolgt, ist widerrechtlich.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung fordert Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft, dass Sie eine mitgeschickte, vorformulierte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterschreiben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro entrichten.

Wie verhalte ich mich bestmöglich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zahlen. Dadurch vernichten Sie Ihre Verhandlungsbasis und können Ihre möglicherweise gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Folglich raten wir Ihnen dazu einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen bevor Sie vorschnelle Handlungen vornehmen, die sich nachteilig auf Ihre Position auswirken können. Ein im Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt sollte die Abmahnung rechtlich überprüfen. Es ist möglich, dass kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten besteht oder dass die Forderung überzogen ist.

Des Weiteren empfehlen wir Ihnen die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ohne eine vorherige Abänderung (Modifizierung) durch Ihren Rechtsanwalt zu unterzeichnen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu weitgehend und kann Sie unnötig benachteiligen. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert sein. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Abfassung einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „The Counselor“ erhalten haben, melden Sie sich bei uns und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Unsere Telefonnummer lautet: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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