Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights- „Ready Or Not (R.I.O. Feat. U-Jean)

Dem Schreiben der Kanzlei WeSaveYourCopyrights ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des Musiktitels „Ready Or Not (R.I.O. Feat. U-Jean) sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Zooland Musik GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro zu zahlen.

Sollte ich den von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 450,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Verteidigungsziel wird hierbei regelmäßig die zumindest anteilige Zurückweisung der Zahlungsaufforderung sein. Daher ist es nicht ratsam der Zahlungsaufforderung voreilig und ohne vorherige rechtliche Überprüfung nachzukommen. Eine Nachträgliche Verhandlung bezüglich der Höhe oder sogar vollständigen Zurückweisung ist dann regelmäßig nicht mehr möglich. Um Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht zu verschlechtern vermeiden Sie vorschnelle Handlungen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig für Sie. Unter Umständen ist es jedoch ratsam generell eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig. Daher sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Der Musiktitel „Ready Or Not (R.I.O. Feat. U-Jean) befindet sich auch oftmals auf sogenannten Chart Sampler. Hier bei ist unbedingt darauf zu achten, dass hier die Gefahr besteht, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Befand sich der Titel in Ihrem Fall auf einem Chart Sampler sollten Sie unter Umständen eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben. die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Nur so können Sie die Gefahr von Folgeabmahnungen eindämmen. modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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