Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH – “How I Met Your Mother” (Staffel 9, Folge 4)

Momentan verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der amerikanischen Serie “How I Met Your Mother”. Betroffen ist die 4. Folge der 9. Staffel.

In dem Abmahnschreiben wird dem Betroffenen vorgeworfen die besagte Folge der Serie “How I Met Your Mother” auf einem peer-to-peer-Netzwerk (p2p) anderen Nutzern zur Verfügung gestellt zu haben. Dieses zur Verfügung stellen ist aber lediglich dem Rechteinhaber bzw. Urheber vorbehalten und geschieht, soweit dieser keine Einwilligung erteilt hat, widerrechtlich.

Was fordert Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer, die für ihre Abmahnschreiben bekannt ist, fordert von dem Anschlussinhaber die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 469,50 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Der Vergleichsbetrag beinhaltet zum Einen die Rechtsanwaltskosten (169,50 Euro) und zum Anderen die Schadensersatzkosten (300,00 Euro). Des Weiteren wird der Abgemahnte dazu aufgefordert die betroffene Datei dauerhaft von seinem Rechner zu löschen.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen am Werk “How I Met Your Mother” Staffel 9, Folge 4 erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Sie sollten keinesfalls voreilig den geforderten Betrag in Höhe von 469,50 Euro zahlen und auch nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben. Weiterhin ist von einer Kontaktaufnahme mit der Gegenseite abzuraten. Stattdessen sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die Forderungen überprüfen und Ihnen mögliche Verteidigungsalternativen aufzeigen. Häufig ist es so, dass die geltend gemachten Ansprüche nicht bzw. nicht in der genannten Höhe bestehen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so ausschließen, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, das mit hohen Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, weil diese grundsätzlich nicht auf die nötigsten Angaben beschränkt ist und somit für Sie oft nachteilige Klauseln enthält. Regelmäßig enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen Gerichtsverfahren als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann. Außerdem werden Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren an Ihre Erklärung gebunden und verpflichten sich gegebenenfalls zur Zahlung einer überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung. Aus diesen Gründen sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abändern (modifizieren) lassen. Von einem Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet ist abzuraten. Solche Vorlagen sind weder auf Ihren persönlichen Einzelfall zugeschnitten noch erfüllen sie in den meisten Fällen die gesetzlichen Anforderungen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und ist sieben Tage die Woche erreichbar. Melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhanden Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.