Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Constantin Film Verleih GmbH – “3096 Tage”

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer mahnen derzeit Anschlussinhaber im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer?

Gegenstand der aktuellen Abmahnungen ist der Film “3096 Tage”. Diesen sollen die Betroffenen über eine Online- Tauschbörse (p2p) anderen Nutzern der selbigen zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Insbesondere ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Weiterhin fordern die Rechtsanwälte Waldorf Frommer die Betroffenen in ihrem Schreiben auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen. Dieser decke dann sowohl die Schadensersatz- . als auch die Rechtsanwaltskosten ab.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt und dennoch den rechtlichen Anforderungen genügt.

Auch sollte der von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer pauschal festgesetzte Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro nicht vorschnell gezahlt werden. Meist werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

In jedem fall lohnt sich daher eine rechtliche Überprüfung ihres Einzelfalls.

In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen gerne eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 an oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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