Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights iAv. Zooland- “Komodo- Hard Nights”

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt derzeit im Auftrag der Zooland Music GmbH Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk: “Komodo (Hard Nights) ab.

In dem Schreiben der Kanzlei WeSaveYourCopyrights wird den Abgemahnten Internetanschlussinhabern vorgeworfen das Musikwerk: “Komodo” (Hard Nights) von R.I.O. feat. U-Jean über eine Tauschbörse andern Nutzern zum Download angeboten zu haben. Dieses öffentliche Zugänglich-Machen ist ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers oder des Rechteinhabers (§97a UrhG). Da diese Anbieten ohne Zustimmung der Zooland Music GmbH wurden daher die Rechte der Rechteinhaberin verletzt.

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights macht daher im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend, welche der Zooland Music GmbH aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden seien. Der Betroffene wird aufgefordert innerhalb einer festgesetzten Frist aufgefordert eine Unterlassungserklärung sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 450,00 Euro zu zahlen, wodurch dann die abmahnende Partei die Forderungen als abgegolten ansehen werden.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sollten Sie gleichermaßen eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Zooland Music GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk: “Komodo” (Hard Nights) von R.I.O. feat. U-Jean erhalten haben sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen und in der vorgegebenen Frist reagieren. Insbesondere sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen berücksichtigen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Zu beachten ist bei der aktuellen Abmahnung, dass sich das Musikwerk auf dem Musiksampler Bravo Hits 83 befindet. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden.

Der regelmäßig beigefügte Formulierungsvorschlag einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls voreilig unterzeichnet werden. Lassen Sie sich vorerst rechtlich beraten, um für Sie die günstigsten Formulierungen sicherzustellen.

Auch der Zahlungsaufforderung sollte nicht vorschnell nachgekommen werden. Dadurch könnten Sie sich die Möglichkeit zu Nichte machen die Forderung zu mindern oder unter Umständen diese sogar vollständig zurückweisen zu können. Auch bezüglich dieser Forderung sollte vorher der Rat eines fachkundigen Rechtsanwaltes eingeholt werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und hilft Ihnen gerne bei der rechtlichen Prüfung Ihres persönlichen Einzelfalls. Für ein kostenloses Erstgespräch rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus. Gerne geben wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung und unterbreiten Ihnen dann ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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