Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – “Bait 3D”

Zur Zeit lässt die Universum Film GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Bait 3D” verschicken.

Um was geht es?

Der Betroffene soll den Horrorfilm “Bait 3D” auf einer Internet-Tauschbörse illegal anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Insbesondere ist zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei von einer solchen Tauschbörse gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Usern zum Download angeboten werden.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung verlangt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer von dem Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Der Vergleichsbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und dem Schadensersatz zusammen.

Wie reagiere ich auf das Abmahnschreiben?

In jedem Fall ist es wichtig, dass Sie das Schreiben nicht einfach ignorieren, da Ihnen ansonsten ein einstweiliges Verfügungsverfahren drohen kann, welches regelmäßig sehr kostspielig ist. Deshalb sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und mit der Prüfung Ihres persönlichen Einzelfalls beauftragen. Häufig ist die Forderung der Gegenseite zu hoch und die Unterlassungserklärung zu weit gefasst. En fachkundiger Rechtsanwalt sollte deshalb eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren, die zu Ihren Gunsten ist und den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Weiterhin ist es wichtig, dass Sie die Ihnen gesetzte Frist beachten und es unterlassen mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Gegen diesen besteht auch die tatsächliche Vermutung, dass er der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Dies ist aber nicht zwingend der Fall. Wohnen Sie beispielsweise in einer Wohngemeinschaft und hat Ihr Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung von Ihrem WLAN-Anschluss aus begangen, so kommt eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich ist. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig. Eine Haftungsbefreiung kommt dann in Betracht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen sind und Ihren WLAN-Anschluss durch eine WPA2-Verschlüsselung hinreichend gesichert haben.

Falls auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films “Bait 3D” angeschrieben worden sind, sollten Sie nicht in Panik geraten. Stattdessen sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 in Anspruch nehmen und uns Ihren persönlichen Fall schildern. Gern können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu einem sehr fairen Preis anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

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