Abmahnung durch Kanzlei APW Rechtsanwälte i.A.d. Universal Pictures GmbH – “R.I.P.D.”

Momentan werden Anschlussinhaber von der Kanzlei APW Rechtsanwälte im Namen der Universal Pictures GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “R.I.P.D.” abgemahnt.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen? 

Die Dortmunder Kanzlei APW Rechtsanwälte wirft den Abgemahnten vor den US-amerikanischen Film “R.I.P.D.” illegal auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Oftmals wissen die Betroffenen gar nicht, wie es dazu gekommen sein soll. Zu beachten ist, dass durch das Downloaden einer Datei auf einer Online-Tauschbörse automatisch den anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Dateien zum Herunterladen angeboten werden. Dieser Vorgang geschieht regelmäßig ohne Einwilligung der Rechteinhaberin -vorliegend der Universal Pictures GmbH- und deshalb widerrechtlich. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht nämlich gem. § 19 a UrhG allein dem Rechteinhaber bzw. Urheber zu.

Was fordern die APW Rechtsanwälte?

In dem Abmahnschreiben der Kanzlei APW Rechtsanwälte wird von dem Anschlussinhaber dreierlei verlangt. Er soll die abgemahnte Datei dauerhaft von seinem Rechner löschen, einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 530,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung der Kanzlei APW Rechtsanwälte für die Universal Pictures GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Filmwerks “R.I.P.D.” zugekommen ist, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beherzigen:

1. Ruhe bewahren!

2. Nicht voreilig zahlen und nichts unterschreiben!

3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4. Rechtsanwalt aufsuchen!

5. Frist wahren!

Sie sollten keinesfalls vorschnelle Handlungen vornehmen, da Sie sich so gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Vielmehr sollten Sie einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt mit der rechtlichen Prüfung der Abmahnung beauftragen. Häufig besteht nur ein eingeschränkter Anspruch gegen den Anschlussinhaber, da dieser gar nicht Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung ist. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt sollte auch eine modifizierte Unterlassungserklärung abfassen, da die mitgeschickten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weit gefasst sind. Die vorformulierten Unterlassungserklärungen enthalten unter anderem ein Schuldanerkenntnis, was in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden kann oder die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich auf die gesetzlichen Mindestanforderungen beschränken und zu Ihrem Vorteil formuliert werden. Abzuraten ist von den im Internet vorhandenen Vorlagen einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung, da diese Muster meist nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen und auch nicht auf Ihren speziellen Einzelfall passen.

Gerne beraten wir Sie hinsichtlich der bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten und geben Ihnen eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung am Telefon unter der Nummer: 0800 – 866 22 66. Sie können auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und würde sich freuen von Ihnen zu hören.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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