Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Breathe In – Eine unmögliche Liebe“

Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen der unerlaubten Verwertung des Dramas „Breathe In – Eine unmögliche Liebe“ ab.

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen den Film innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zaheln.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie diese ernst nehmen und keinesfalls ignorieren. Wenn Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, besteht die Gefahr, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt, welche mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Sie sollten jedoch auch nicht den Fehler begehen und übereilte Handlungen vornehmen. Falls Sie die geforderte Summe sogleich zahlen, haben Sie keine Möglichkeit mehr im Nachhinein über den Geldbetrag zu verhandeln. Nach alldem raten wir Ihnen also dazu zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Überprüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Möglicherweise ist die Forderung überhöht oder es besteht kein Anspruch gegen Sie.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall eine abgeänderte Unterlassungserklärung abzugeben; denn nur so kann ein gerichtliches Verfahren ausgeschlossen werden. Die vorformulierte Unterlassungserklärung der gegnerischen Partei sollte jedoch insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Formulierung einer möglichst vorteilhaften Erklärung.

Ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet sollten Sie nicht verwenden. Diese Vorlagen wurden häufig von juristischen Laien verfasst und beziehen sich nicht auf Ihren persönlichen Einzelfall. Außerdem kann es sein, dass sie Ungenauigkeiten enthalten, die in einem gerichtlichen Verfahren die Erklärung völlig wertlos machen können.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht sofort der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Häufig hat ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen. In einem solchen Fall kommt aber immer noch eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Die Störerhaftung hat den Vorteil, dass für keinen Schadensersatz aufgekommen werden muss. In bestimmten Konstellationen kann der Störer sich aber auch ganz von der Haftung befreien. Wenn er seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten und seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat (eine WPA2-Verschlüsselung ist ausreichend), kann er sich von der Haftung regelmäßig befreien. Seit dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHs) wurde die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder sogar noch weiter eingeschränkt. Es lohnt sich also die Abmahnung überprüfen zu lassen und die Haftungsfrage mit einem fachkundigen Rechtsanwalt zu klären.

Falls auch Ihnen ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Breathe In – Eine unmögliche Liebe“ zugekommen ist, rufen Sie uns an und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich Mandanten gegen Filesharing-Abmahnungen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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