Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Porn in the Hood – Die Gang ohne Bang“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Universum Film GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Porn in the Hood – Die Gang ohne Bang“ abzumahnen.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Der Adressat des Abmahnschreibens soll die Komödie „Porn in the hood – Die Gang ohne Bang“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei die anderen User Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, bekommen. Dieses öffentliche Zugänglichmachen ist ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten und erfolgt daher widerrechtlich, soweit der Urheber bzw. Rechteinhaber sein Einverständnis zur Zugänglichmachung nicht erteilt hat.

Was fordert Waldorf Frommer aufgrund der Rechtsverletzung?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer Sie auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, der Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten abdeckt.

Wie reagiere ich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Haben auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Porn in the Hood – Die Gang ohne Bang“ zugeschickt bekommen? Dann sollten Sie ruhig bleiben und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!

4.    Rechtsanwalt aufsuchen!

5.    Frist wahren!

Es ist keine Lösung den geforderten Betrag übereilt an die Gegenseite zu zahlen. Mit solch einer vorschnellen Reaktion schneiden Sie sich selbst die Verteidigungsmöglichkeiten ab. Sodann bleibt kein Raum mehr für eine Verhandlung über die Höhe der Forderung. Deshalb raten wir Ihnen vor jeglichen Handlungen einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Auch sollte ermittelt werden, ob in Ihrem persönlichen Fall eine Täter- oder eine Störerhaftung in Betracht kommt. Sofern Sie (nur) als Störer haften, müssen Sie keinen Schadensersatz leisten. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Haftungsbefreiung möglich.

Des Weiteren sollten Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung Ihrem Rechtsanwalt zur Durchsicht vorlegen und diesen mit der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Diese sollte sich nur auf die notwendigen Angaben beschränken und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Abzuraten ist von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese können ungenau sein, da sie meist von juristischen Laien abgefasst wurden. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit Ihre Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen kann.

Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de, falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und helfen auch gerne Ihnen. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 und schildern Sie uns Ihren Fall.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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