Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Die Pute von Panem – The Starving Games“

Die Universum Film GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer damit beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Pute von Panem – The Starving Games“ abzumahnen.

Was wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen?

Den Abgemahnten wird vorgeworfen, dass sie die US-amerikanische Slapstick-Komödie aus dem Jahr 2013 innerhalb eines Filesharing-Netzwerks unerlaubt anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich der Rechteinhaberin, vorliegend also der Universum Film GmbH, zu und erfolgte ohne deren Einverständnis, somit also widerrechtlich.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung soll der Betroffene eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist unterzeichnen sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag, der sich aus Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten zusammensetzt, zahlen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten habe?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben bekommen haben, sollten Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt mit der Überprüfung der geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite betrauen. Dieser kann Ihnen auch die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und Sie bei den weiteren Schritten beraten.

Sie sollten außerdem davon absehen die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft. Vielmehr sollten Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern lassen. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de dabei. Wir raten ausdrücklich davon ab eine Vorlage einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Muster sind meist von juristischen Laien verfasst worden und daher ungenau. Sie sollten jedoch beachten, dass schon die kleinsten Ungenauigkeiten die Unterlassungserklärung in einem gerichtlichen Verfahren völlig wertlos machen kann.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Haftung als Täter und der Störerhaftung unterschieden. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung eigenverantwortlich begangen hat. Wohingegen der Störer nur dadurch haftet, dass er seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung gestellt hat. Der Störer selbst hat aber nicht die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern ein Dritter. Der Störer ist im Gegensatz zum Täter nicht schadensersatzpflichtig, sondern muss lediglich für die Anwaltskosten aufkommen. Falls Sie also selbst die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben und dies beweissicher darlegen können, haften Sie lediglich als Störer.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „Die Pute von Panem – The Starving Games“ erhalten haben, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 an. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns auch Ihnen helfen zu können.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

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