Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Yves Saint Laurent“

Die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnen im Namen der Universum Film GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Yves Saint Laurent“ ab.

Was wird mir vorgeworfen?

Der Vorwurf richtet sich darauf, dass der Betroffene das Filmdrama „Yves Saint Laurent“ mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten hat. Der Urheber bzw. Rechteinhaber, die Universum Film GmbH, hat dazu keine Einwilligung gegeben, weshalb es sich um ein widerrechtliches öffentliches Zugänglichmachen handelt. Aufgrund dessen fordert die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen und den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Nach Erhalt einer urheberrechtlichen Abmahnung gilt es Ruhe zu bewahren und nicht übereilte Handlungen zu tätigen. Eine Begleichung des geforderten Betrags führt dazu, dass Sie sich die Möglichkeit verbauen im Nachhinein über die Höhe der Forderung zu verhandeln.

Vielmehr sollten Sie daher zuerst einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er die beigefügte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse.

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben, kommt nur noch eine Haftung als Störer oder sogar ein kompletter Haftungsausschluss in Betracht. Vorteil der Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz zu leisten ist. Störer ist derjenige, der den Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat und damit für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich ist.

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.Januar 2014 haftet der Inhaber des Internetanschlusses grundsätzlich nicht mehr als Störer, wenn volljährige Familienmitglieder die Rechtsverletzung begangen haben. Erst wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat, muss er Maßnahmen ergreifen, die zur Verhinderung einer Urheberrechtsverletzung erforderlich sind.

Wenn auch Sie von Waldorf Frommer für die Universum Film GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Yves Saint Laurent“ abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir verteidigen seit Jahren erfolgreich Mandanten, die urheberrechtliche Abmahnungen erhalten haben. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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