Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Edge of Tomorrow“

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH urheberrechtliche Abmahnung gegenüber Anschlussinhaber aus.

Zur Last gelegt wird den Betroffenen illegales Filesharing. Den abgemahnten Anschlussinhaber wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft den Science-Fiction-Actionfilm „Edge of Tomorrow“ über ihren Internetanschluss zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was wird von der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung an dem Science-Fiction-Actionfilm „Edge of Tomorrow“. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte der Warner Bros. Entertainment GmbH zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Wie für derartige FIlesharing-Abmahnungen üblich wird folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer weegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Edge of Tomorrow“ vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Grundsätzlich lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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