Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Batman: The Dark Knight Rises“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Batman: The Dark Knight Rises“.

Laut der Abmahnkanzlei soll der Adressat das US-amerikanische Action-Drama innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Usern derselbigen zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu und erfolgt rechtswidrig, soweit dieser seine Einwilligung dazu nicht erteilt hat.

Waldorf Frommer fordert von dem Abgemahnten dreierlei: die dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei, die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Was tue ich, wenn auch ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung bekommen haben, sollten Sie einerseits nicht in Panik verfallen und vorschnelle Handlungen vornehmen, andererseits sollten Sie auch nicht die Abmahnung ignorieren. Wenn Sie voreilige Schritte vornehmen, könnten Sie sich dadurch selbst effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Ignorieren Sie hingegen die Abmahnung, droht Ihnen ein einstweiliges Verfügungsverfahren, welches sehr kostspielig werden kann. Um diese beiden Szenarien zu verhindern, sollten Sie zeitnah einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser sollte die geltend gemachten Ansprüche der Gegenseite überprüfen. Es ist möglich, dass der Schadensersatzanspruch überhöht oder sogar gar nicht entstanden ist. Außerdem sollten Sie die Unterlassungserklärung  zu Ihren Gunsten abändern lassen. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränken.

Mein volljähriges Kind hat die Urheberrechtsverletzung begangen – hafte ich dafür?

Viele der Abgemahnten fragen sich, wie die Rechtslage ist, wenn ihr volljähriger Sohn oder ihre volljährige Tochter die Urheberechtsverletzung an „Batman: The Dark Knight Rises“ begangen hat.

Seit dem BGH-Urteil vom 08.01.2014 besteht hinsichtlich dieser Frage Gewissheit. Wenn das im Haushalt lebenden volljährige Kind nachweisbar die Urheberrechtsverletzung begangen hat, muss der Anschlussinhaber dafür nicht mehr haften. Der BGH hat in seinem Urteil entschieden, dass das volljährige Familienmitglied vorab nicht darauf hingewiesen werden müsse, dass Filesharing illegal sei. Zwischen den Familienmitglieder bestehe ein Vertrauensverhältnis und der Volljährige sei für seine Handlungen selbst verantwortlich. Lediglich wenn ein konkreter Anhaltspunkt für den Missbrauch des Anschlusses für Rechtsverletzungen vorliege, habe der Anschlussinhaber Aufklärungs- und Kontrollpflichten. Verstößt er gegen diese, haftet er als Störer.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Batman: The Dark Knight Rises“ erhalten haben, rufen Sie uns an unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und wir werden Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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