Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – “Gravity”

Derzeit lässt Warner Bros. Entertainment GmbH durch die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk “Gravity” aussprechen.

Inhalt der Abmahnungen ist der Vorwurf der Anschlussinhaber habe den Film “Gravity” auf einem p2p-Netzwerk anderen Usern zur Verfügung gestellt und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Oftmals können sich die Betroffenen diesen Vorwurf nicht erklären. Zu bedenken ist aber, dass durch das Downloaden einer Datei auf einer sogenannten Online-Tauschbörse (p2p-Netzwerk)  den anderen Nutzern die auf dem eigenen Rechner befindlichen Dateien zum Herunterladen angeboten werden. Hierbei findet eine öffentliche Zugänglichmachung der abgemahnten Datei statt, die allein dem Rechteinhaber Warner Bros. Entertainment GmbH vorbehalten ist.

Für ihre Mandantschaft fordert die Kanzlei Waldorf Frommer deshalb die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung der entstandenen Rechtsanwalts- und Schadensersatzkosten. Diese belaufen sich auf einen Betrag in Höhe von 815,00 Euro. Weiterhin setzt die Kanzlei Waldorf Frommer dem Abgemahnten eine sehr knapp bemessene Frist, bis zu deren Ablauf die Forderungen erfüllt sein müssen.

Wie sollte ich am Besten reagieren?

Die folgenden Handlungstipps können wir Ihnen empfehlen:

1. Ruhe bewahren!

2. Nichts voreilig überweisen!

3. Nichts unterschreiben!

4. Rechtsanwalt aufsuchen!

5. Frist wahren!

Häufig geraten die Empfänger einer Abmahnung in Panik und überweisen deshalb den geforderten Pauschalbetrag in Höhe von 815,00 Euro ohne vorherige rechtliche Prüfung. Davon ist jedoch strengstens abzuraten, da Sie sich dadurch Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst verbauen. Stattdessen sollten Sie die geltend gemachten Ansprüche erst auf ihre Rechtmäßigkeit hin von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie sind sich sicher, dass weder Sie noch ein anderer Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung begangen hat? Dann könnte es sein, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen ist und Sie gegebenenfalls gar nicht haften.

Wenn es in Ihrem persönlichen Fall jedoch so ist, dass zwar nicht Sie, aber Ihr Lebenspartner oder Ihr Kind das illegale Filesharing begangen hat, kommt eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen des Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Eine Befreiung einer solchen Störerhaftung kann durch den Nachweis gelingen, dass Sie beispielsweise Ihre Aufsichts- und Kontrollpflichten hinreichend beachtet haben und Ihrem Kind verboten haben Online-Tauschbörsen-Aktivitäten zu betreiben. Die genauen Anforderungen sind natürlich von Fall zu Fall unterschiedlich.

Hat auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung am Film “Gravity” erreicht, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und wir können Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

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