Abmahnung durch BaumgartenBrandt i.A.d. Hanway Brown Limited – “Harry Brown”

Derzeit mahnen die Rechtsanwälte BaumgartenBrandt für die Hanway Brown Limited die unerlaubte Verwertung des Filmwerks “Harry Brown” ab.

Der britische Film aus dem Jahr 2009 wurde von den BaumgartenBrandt Rechtsanwälten schon im Jahre 2010 abgemahnt. Jetzt haben sie die Forderungen an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Der betroffene Anschlussinhaber soll den Film “Harry Brown” auf einer sogenannten Filesharing-Börse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht haben. Zu beachten ist, dass durch das Herunterladen einer Datei von einer solchen Börse gleichzeitig anderen Nutzern der Zugriff auf Dateien des eigenen Rechners erlaubt wird. Deshalb stellt regelmäßig schon das einmalige Herunterladen einer Datei eine Urheberrechtsverletzung dar.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 765,00 Euro.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Haben auch Sie eine Abmahnung der BaumgartenBrandt Rechtsanwälte für die Hanway Brown Limited wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film “Harry Brown” erhalten, sollten Sie nicht in Panik geraten und keine überstürzten Handlungen vornehmen, die Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden könnten. Vielmehr sollten Sie einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheber- und Internetrecht spezialisiert hat, aufsuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Sie sollten keinesfalls vor der rechtlichen Prüfung die  765,00 Euro leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese ein Schuldanerkenntnis darstellt und Sie über einen Zeitraum von über 30 Jahren an die Erklärung bindet.

Lohnt sich eine Verteidigung gegen die Abmahnung überhaupt?

In vielen Fällen unterlaufen bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler, sodass dies ein möglicher Ansatzpunkt im Rahmen Ihrer Verteidigung darstellen könnte. Auch wenn die IP-Adresse richtig ermittelt wurde, bedeutet das nicht zwangsweise, dass sie für die begangene Urheberrechtsverletzung haften. Die Abmahnung richtet sich zwar stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse, da nach der Rechtsprechung vermutet wird, dass dieser auch der Täter der begangenen Rechtsverletzung ist, diese Vermutung kann aber widerlegt werden. Möglicherweise haften Sie auch nur als sogenannter Störer, der regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig ist oder Sie können sich nachweislich ganz von der Haftung befreien. Um herauszufinden, wie es bei Ihrem persönlichen Einzelfall ist, müssen Sie uns Ihre genaue Konstellation darlegen.

Das Team von Abmahnhelfer.de ist für Sie sieben Tage die Woche erreichbar und freut sich Ihnen bei der rechtlichen Beratung und Prüfung Ihres Einzelfalls zu helfen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten. Nehmen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 in Anspruch oder füllen Sie einfach das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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