Abmahnung durch Waldorf Frommer für Constantin Film Verleih GmbH – “Texas Chainsaw – The Legend Is Back”

Aktuell mahnt die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film “Texas Chainsaw – The Legend Is Back” ab.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

In dem Abmahnschreiben wird dem Anschlussinhaber von der Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen, dass er eine Urheberrechtsverletzung an dem US-amerikanischen Film “Texas Chainsaw – The Legend Is Back” begangen hat, indem er diesen auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern widerrechtlich zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein der Constantin Film Verleih GmbH als Rechteinhaberin zu. Soweit diese keine Einwilligung zu einer öffentlichen Zugänglichmachung erteilt hat -was regelmäßig nicht der Fall sein wird- liegt eine Urheberrechtsverletzung vor.

Wegen dieser Rechtsverletzung erhebt die Kanzlei Waldorf Frommer mehrere Forderungen gegen den Abgemahnten: dieser soll zum Einen die Datei “Texas Chainsaw – The Legend Is Back” dauerhaft von seinem Rechner löschen, zum Anderen soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung wird dem Abmahnschreiben regelmäßig beigefügt. Der Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und den Kosten für den Schadensersatz zusammen.

Wie soll ich vorgehen, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Das Team von Abmahnhelfer.de empfiehlt Ihnen nach Erhalt einer Abmahnung zunächst die Ruhe zu bewahren und sich zu keinen überstürzten Handlungen verleiten zu lassen. Das bedeutet, dass Sie keinesfalls Kontakt zu der Kanzlei Waldorf Frommer aufnehmen sollten und nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben sollten. Diese enthält stets für Sie nachteilige Klauseln. Mit Ihrer Unterschrift der Erklärung binden Sie sich an diese ein Leben lang. Auch die Forderung in Höhe von 815,00 Euro sollten Sie nicht ohne rechtliche Prüfung zahlen.

Stattdessen sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, der ermitteln kann, ob der gemachte Vorwurf so überhaupt zutrifft. Häufig ist der Anschlussinhaber nicht der Täter der begangenen Rechtsverletzung und haftet daher nicht vollumfänglich bzw. gar nicht. Jedoch ist es so, dass der Anschlussinhaber als Störer für alle über seinen Anschluss begangenen Rechtsverletzungen haftet, es sei denn er kann nachweisen, dass er seinen WLAN-Anschluss hinreichend gesichert hat und die ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat. Falls eine Störerhaftung in Betracht kommt, besteht allerdings kein Anspruch auf Schadensersatz.

Des Weiteren sollten Sie den fachkundigen Rechtsanwalt mit der Formulierung einer modifizierten Unterlassungserklärung beauftragen. Nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitere rechtliche Schritte gegen Sie ausschließen. In dieser Unterlassungserklärung können Sie zum Beispiel auch die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränken.

Falls auch Sie eine solche Abmahnung von Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten hatten, melden Sie sich noch heute bei uns! Wir sind sieben Tage die Woche für Sie da und beraten Sie gerne. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 an, indem wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben und Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot unterbreiten können.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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