Abmahnung durch Waldorf Frommer im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH – “Pearl Jam Twenty”

Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht Abmahnungen für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum “Pearl Jam Twenty”  aus.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen den Soundtrack “Pearl Jam Twenty” der amerikanischen Rockband Pearl Jam illegal anderen Nutzern auf einer Online-Tauschbörse zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist aber gem. § 19 UrhG allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten, sodass grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt, soweit andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Die von Waldorf Frommer erhaltene Abmahnung ist die Reaktion auf diese Rechtsverletzung. Sie beinhaltet die Aufforderung die abgemahnte Datei dauerhaft von dem Rechner zu löschen, einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen und eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Der pauschale Abgeltungsbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und dem Schadensersatz zusammen und beläuft sich auf eine Summe von 956,00 Euro.

Lohnt es sich gegen die erhaltene Abmahnung vorzugehen?

In vielen Fällen lohnt sich ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung. Ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Nicht selten ist es so, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse Fehler passieren . Falls Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch eine andere in Ihrem Haushalt lebende Person die Urheberrechtsverletzung begangen hat, könnte hier ein möglicher Ansatzpunkt liegen. Im gerichtlichen Verfahren trägt nämlich der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Was soll ich nach Erhalt der Abmahnung tun?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Albums “Pearl Jam Twenty” erreicht hat, sollten Sie die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

1. Ruhe bewahren!

2. Nicht vorschnell zahlen!

3. Nichts unterschreiben!

4. Keinen Kontakt zur Gegenseite aufnehmen!

5. Rechtsanwalt kontaktieren!

6. Frist beachten!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall eine Unterlassungserklärung abgeben, da Sie nur so die Gefahr eines teuren einstweiligen Verfügungsverfahrens verhindern können. Sie sollten aber nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese stets für Sie nachteilige Klauseln enthält. Vielmehr sollten Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Bei der Formulierung einer solchen helfen wir Ihnen natürlich gerne.

Melden Sie sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhanden Kontaktformular aus. Wir geben Ihnen gerne eine erste anwaltliche Einschätzung und unterbreiten Ihnen sodann ein unverbindliches Angebot. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen und freut sich von Ihnen zu hören!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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