Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Man of Steel“

Momentan versendet die Kanzlei Waldorf Frommer aus München im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Man of Steel“.

Was möchte die Kanzlei Waldorf Frommer?

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer dreierlei von dem Betroffenen:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung des abgemahnten Werkes,
  • die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro (600,00 Euro Schadensersatz und 215,00 Euro Rechtsanwaltsgebühren) und
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Was wird dem Abgemahnten vorgehalten?

Laut des Abmahnschreibens soll der Anschlussinhaber mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern die US-amerikanische Comicverfilmung „Man of Steel“ zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung stellt jedoch ein ausschließliches Recht des Urhebers bzw. Rechteinhabers da. Wenn dieser seine Einwilligung hierzu nicht erteilt hat, ist die öffentliche Zugänglichmachung widerrechtlich erfolgt; so auch in dem vorliegenden Fall.

Handeln Sie nicht übereilt!

Wenn auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie keinesfalls in Panik geraten und vorschnelle Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags führt dazu, dass über die Höhe des Betrags nicht mehr verhandelt werden kann. Genau das wird aber das Ziel Ihres Verteidigers sein. Aus diesem Grund sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt konsultieren. Dieser kann für Sie die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen. Zudem kann er herausbekommen, ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Das hängt nämlich regelmäßig von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es sinnvoll eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so ausschließen können, dass ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird. Jedoch raten wir davon ab, die vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist meist zu weitgehend und kann Sie unangemessen benachteiligen. Sie kann Regelungen enthalten, die Sie benachteiligen, z.B. die Bestimmung der zeitlichen Geltung der Erklärung von über 30 Jahren. Demnach ist es empfehlenswert die Unterlassungserklärung abzuändern (zu modifizieren). Dabei sollten Sie sich Hilfe von einem Rechtsanwalt suchen und auf die Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verzichten. Diese Vorlagen sind häufig von juristischen Laien verfasst und deshalb ungenau. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung eine gerichtliche Auseinandersetzung ausschließen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung des Films „Man of Steel“ in Ihrem Briefkasten hatten, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung in Anspruch nehmen. Sie erreichen uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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