Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Tammy“

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer wurden von der Warner Bros. Entertainment GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Tammy“ abzumahnen.

Laut des Abmahnschreibens soll der Adressat die US-amerikanische Filmkomödie „Tammy“ mittels eines p2p-Netzwerks, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht jedoch ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu (vgl. § 19 a UrhG). Aus diesem Grund erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung dann unerlaubt, wenn der Rechteinhaber keine Einwilligung dazu gegeben hat; so auch in dem vorliegenden Fall.

Aufgrund der Rechtsverletzung wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr knappen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Dieser Betrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie reagiere ich richtig auf die erhaltene Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie in jedem Fall Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und könnten somit Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Aus diesem Grund raten wir von übereilten Handlungen ab.

Suchen Sie stattdessen innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Des Weiteren kann er Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben und für Sie prüfen ob und inwieweit Sie haften. Zudem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt und möglichst zu Ihren Gunsten formuliert ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Tammy“ erhalten haben, melden Sie sich bei unserem kompetenten Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns, wenn wir auch Ihnen helfen können. Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 359 486 und erzählen Sie uns Ihren persönlichen Fall. Sie werden im Anschluss eine erste anwaltliche Einschätzung bekommen und ein unverbindliches Angebot von uns erhalten.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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