Abmahnung durch Daniel Sebstian wegen „Kontor Sunset Chill 2013“

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vorgeworfen einer der beliebtesten Compilation „Kontor Sunset Chill 2013“ bestehend aus einer doppel-CD innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Unter anderem befinden sich folgende Musiktitel auf der Compilation:

 

  1. Boris Dlugosch feat. Róisín Murphy – Look Around You (Original)
    02. Hot Natured & Ali Love – Benediction
    03. Feed Me & Crystal Fighters – Love Is All I Got (Larse Remix)
    04. Infinity Ink – Infinity
    05. Maxxi Soundsystem feat. Name One – Regrets We Have No Use For (Original Mix)
    06. Sono – Keep Control 2013 (H.O.S.H. Remix)
    07. Milan Euringer and Tube & Berger – Lovebreak (Original)
    08. Pig&Dan feat. John Anderson and Monika Dybicz – No Rules Limitation (Original Mix)
    09. Climbers – Equal Responsibility (Betoko Remix)
    10. Touch And Go – Gotta Have U (Original Mix)

 

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

 

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist der DigiRights Administration GmbH gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung der Compilation „Kontor Sunset Chill 2013“ ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung an der Compilation „Kontor Sunset Chill 2013“ gegeben.

Die Abmahnung ausgesprochen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte der DigiRights Administration GmbH zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Es wird folgendes gefordert:

 

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Da es sich hier um eine Compilation („Kontor Sunset Chill 2013“) handelt, besteht die Gefahr, dass die abmahnende Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Denn mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Compialtion („Kontor Sunset Chill 2013“) können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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