Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Das kleine Gespenst“

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München verschickt Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Das kleine Gespenst“.

Der Betroffene soll den Kinderfilm „Das kleine Gespenst“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Usern derselbigen zum Download angeboten haben. So wurde der Film widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht, da es an einer notwendigen Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlte. Viele Mandanten, die uns kontaktieren, können sich den Vorwurf nicht erklären. Insbesondere bei Internet-Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern der Zugriff auf die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte gewährt wird. Deshalb ist regelmäßig schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Kanzlei fordert den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist zu unterzeichnen sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten. Zudem soll die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner gelöscht werden.

Wie reagiere ich bestmöglich auf die erhaltene Abmahnung?

Kontaktieren Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt und lassen Sie die geltend gemachten Forderungen der Gegenseite überprüfen. Es ist möglich, dass die Forderung überhöht ist oder Sie nicht bzw. nicht voll haften. Ob und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften, hängt nämlich von den Umständen des Einzelfalls ab.

Keinen Kontakt sollten Sie mit der Kanzlei Waldorf Frommer aufnehmen. Sie sollten sich bewusst sein, dass jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden kann, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen. Zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

Wir raten Ihnen dazu, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Nur durch die Abgabe einer solchen können Sie die Gefahr ausräumen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie erwirkt wird. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte nur die notwendigen Angaben enthalten und möglichst zu Ihren Gunsten sein. Keinesfalls sollte ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwendet werden. Diese Vorlagen wurden häufig von juristischen Laien verfasst und sind daher ungenau. Jedoch kann schon die kleinste Ungenauigkeit die Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos machen. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung ein gerichtliches Verfahren ausschließen.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen unerlaubter Verwertung des Films „Das kleine Gespenst“ erhalten haben, nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. Wir bieten Ihnen unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an und greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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