Abmahnung durch Daniel Sebastian iAv. DigiRights Administration GmbH – „German Top50 ODC“

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben des Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgeworfen den Sampler „German Top50 ODC“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Sampler „German Top50 ODC“ illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich der Rechteinhaberin DigigRights Administration GmbH zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich. Auf dem Sampler „German Top50 ODC“ befinden sich unter anderem Tonaufnahmen wie:

1. Faul & Wad Ad vs. Pnau – Changes
2. Dvbbs & Borgeous – Tsunami
3. Pitbull feat. Kesha – Timber
4. Mr. Probz – Waves (Robin Schulz Remix)
5. Avicii – Hey Brother
6. Milky Chance – Stolen Dance
7. Martin Garrix – Animals

8. Klingande – Jubel

Was wird durch Daniel Sebastian gefordert?

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert die Betroffenen in der Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Sampler „German Top50 ODC“ auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung anzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen. Gegen die Zahlung des Betrages sehe dann die DigiRights Administration GmbH die Angelegenheit als erledigt an.

Nicht ratsam ist es die Zahlungsaufforderung ohne vorherige rechtliche Überprüfung nachzukommen. So können mögliche Verteidigungsvarianten, die zur zumindest anteiligen Zurückweisung des Betrages führen können vollständig wegfallen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Stattdessen sollte ein fachkundiger Rechtsanwalt aufgesucht werden, der diese insoweit „modifiziert“, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Insbesondere kann es, wenn es bei der Abmahnung um den Vorwurf des illegalen Filesharings eines Samplers, wie „German Top50 ODC“ geht, notwendig sein eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Diese bezieht sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers und vernichtet daher die Gefahr vor wahrscheinlichen Folgeabmahnungen.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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