Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Twentieth Century Fox – „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“

Der Rechteinhaber Twentieth Century Fox lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem erst im Mai 2014 erschienenen Actionfilm „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“ abmahnen.

Den Adressaten der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“ wird in dem Schreiben vorgeworfen, den Film „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“ über ihren Internetanschluss innerhalb eines Peer-to-Peer Netzwerkes Dritten zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Was wird durch Waldorf Frommer gefordert?

Der Rechteinhaberin Twentieth Century Fox seien durch dieses öffentliche Zugänglichmachen Unterlassungs- und Schadensersatzanspräche entstanden. Diese macht nun die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft geltend und fordern daher die Betroffenen Anschlussinhaber auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommeres?

Vorerst sollte die Abmahnung unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist. Meist sind die Adressaten vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an dem Film „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzeli Waldorf Frommer eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtverletzung an dem Film „X-Men:Zukunft ist Vergangenheit“ erhalten haben, sollten Sie keinesfalls den von der Kanzlei Waldorf Frommer gestellten Forderungen ohne vorherige rechtliche Überprüfung nachkommen. Insbesondere durch eine voreilige Zahlung können sich mögliche Verteidigungsmöglichkeiten zu Nichte machen. Auch die meist beigefügte Unterlassungserklärung ist zu Ihrem Nachteil und zum Vorteil der abmahnenden Partei formuliert. Lassen Sie sich auch diesbezüglich rechtliche beraten. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt kann Ihnen dann falls erforderlich mit der Abänderung der Unterlassungserklärung behilflich sein.

Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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