Abmahnung durch Waldorf Frommer „Dido Elizabeth Belle“

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen das Drama „Dido Elizabeth Belle“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Twentieth Century Fox Home den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Dido Elizabeth Belle“ dar.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie es unterlassen voreilige Schritte vorzunehmen. Es ist keine Lösung, wenn Sie die geforderten 815,00 Euro sofort zahlen oder die Unterlassungserklärung unterzeichnen. Im Gegenteil: wenn Sie dies tun, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu zunächst einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheber- und Internetrecht spezialisiert hat, aufzusuchen. Dieser kann für Sie die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann er Ihnen bei der Abänderung der beigefügten Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese ist nämlich regelmäßig zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft. Wichtig ist weiterhin, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist tätig werden, da ansonsten die Gefahr droht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Hafte ich auch, wenn ich die Urheberrechtsverletzung nicht selbst begangen habe?

Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht sofort der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Häufig hat ein Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Dido Elizabeth Belle“ begangen. In einen solchen Fall, kommt aber immer noch eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Die Störerhaftung hat den Vorteil, dass für keinen Schadensersatz aufgekommen werden muss. In bestimmten Konstellationen kann der Störer sich aber auch ganz von der Haftung befreien. Wenn er seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten und seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat (eine WPA2-Verschlüsselung ist ausreichend), kann er sich von der Haftung regelmäßig befreien. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHs) wurde die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder sogar noch weiter eingeschränkt. Es lohnt sich also die Abmahnung überprüfen zu lassen und die Haftungsfrage mit einem fachkundigen Rechtsanwalt zu klären.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home wegen einer Urheberrechtsverletzung der Filmkomödie „Dido Elizabeth Belle“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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