Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Gran Paradiso“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH Rechtsverletzungen, die durch illegales Filesharing entstanden seien.

 

Über eine Online-Tauschbörse wurde das Abenteuer Drama „Gran Paradiso“ anderen Nutzern selbiger widerrechtlich zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht. Aufgrund der Rechtsverletzung seien der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden. Der Abgemahnte wird aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

 

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen „Gran Paradiso“?

 

Der zu der ermittelten IP-Adresse gehörende Internetanschluss über den die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Gran Paradiso“ veranlasst, wird regelmäßig über ein Ermittlungsunternehmen dem Abgemahnten zugeordnet. Dabei ist der Abgemahnte jedoch lediglich der Anschlussinhaber. Inwieweit dieser auch die Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Gran Paradiso“ auch begangen hat ist noch nicht vollständig erwiesen. Zwar besteht gegen diesen vorerst die Vermutung, dass dieser die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gran Paradiso“ begangen hat. Besteht jedoch beweissicher die ernsthafte Möglichkeit, dass ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gran Paradiso“ veranlasst hat, so kann die Vermutung entkräftet werden. Dann jedoch ist auch kein Schadensersatzanspruch gegen den Anschlussinhaber entstanden und die Zahlungsaufforderung kann zumindest anteilig zurückgewiesen werden.

 

Um derartige gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu Nichte zu machen, sollten Sie nicht voreilig der Zahlungsaufforderung nachkommen. Auch eine verfrühte Abgabe der meist beigefügten Unterlassungserklärung oder Kontaktaufnahme mit der Gegenseite ist nicht vorteilhaft. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Gran Paradiso“ auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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