Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Eragon-Das Erbe der Macht“ (eBook)

Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München spricht im Auftrag Random House GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen das eBook „Eragon-Das Erbe der Macht“  von dem US-Amerikanischen Schriftsteller Christopher Paolini über eine Online-Tauschbörse ( wie bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben. Hier durch habe der Abgemahnte die rechte der Universum Film GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Random House GmbH wegen des eBook „Eragon-Das Erbe der Macht“  zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Sehr wichtig ist, dass Sie vorher keine Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. So entziehen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsbasis und es kann dann nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandelt werden.

Nicht ratsam ist es weiterhin die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer lediglich zu ignorieren. Es handelt sich hier nicht um eine „Abzocke“. Gegenteilig hat die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft in der Vergangenheit schon oftmals die Interessen ihrer Mandantschaft auch weiter gerichtlich verfolgt. Das einfache Ignorieren bezweckt demnach allenfalls, dass weitere rechtliche Schritte gegen Sie in die Wege geleitet werden, welche mit weiteren Kosten verbunden wären.

Um auf die Abmahnung möglichst angemessen und zu Ihren Vorteilen reagieren zu können, sollten Sie sich unbedingt an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden. Regelmäßig lohnt sich die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.