Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Foo Fighters – Sonic Highways“

Im Namen der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Sonic Highways“ der Band Foo Fighters ab.

Im Schreiben wird dem betroffenen Anschlussinhaber die unerlaubte Verbreitung des achten Albums „Sonic Highways“ der US-amerikanischen Rockband Foo Fighters vorgeworfen. Durch diese wird das Werk entgegen dem Willen des Rechteinhabers, der Sony Music Entertainment Germany GmbH, widerrechtlich weltweit öffentlich zugänglich gemacht. Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Pauschalbetrags, der sich auf mehrere hundert Euro beläuft.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen. Häufig haften Sie nicht oder nicht in der vollen Höhe.

Es streitet die tatsächliche Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse der Täter der Urheberrechtsverletzung ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Sie ist schon dann unbegründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung (auch) andere Personen den Anschluss benutzen konnten (BGH Urteil vom 08.01.2014, Az. IZR 169/12 – BearShare). Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast schon dadurch, dass er vorträgt, ob und welche andere Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH I ZR 169/12).

In jedem Fall sollten Sie die Frage der Haftung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt klären lassen. Es kommt natürlich auf Ihren Einzelfall an, weshalb diese Frage nicht pauschal beantwortet werden kann.

Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt kann zudem die Rechtmäßigkeit der Abmahnung überprüfen und auf die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern. Dies ist regelmäßig notwendig, da die Erklärungen meist zu weitgehend sind und Sie daher unnötig benachteiligen können. Es kann beispielsweise eine zeitliche Geltung der Erklärung von über 30 Jahren festgelegt sein oder die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die notwendigen Angaben reduzieren.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen der widerrechtlichen Verwertung des Albums “Sonic Highways” der Band Foo Fighters in Ihrem Briefkasten hatten, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de anrufen. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgesprächs an und teilen Ihnen in diesem auch eine anwaltliche Ersteinschätzung des Falles mit. Melden Sie sich dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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