Abmahnung durch Waldorf Frommer für 20th Century Fox – „Crisis“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der Serie „Crisis“ (Staffel 1 Folge 2) sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin 20th Centurs Fox erfolgt ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung der Serie „Crisis“ (Staffel 1 Folge 2) geworden sind, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Vermeiden Sie eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf.

Keinesfalls empfehlenswert ist es die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zu ignorieren, da anderenfalls regelmäßig weiter rechtliche kostspielige Schritte gegen Sie eingeleitet werden.

Um diese Gefahr zu vermeiden ist es unter Umständen ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nicht empfehlenswert ist es jedoch die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieser ist regelmäßig zu weitgehend. Daher sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen.

Insbesondere wird Verteidigungsziel Ihres Verteidigers sein, die Zahlungsaufforderung zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis ihres Verteidigers

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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