Abmahnung durch Daniel Sebastian für den Musiktitel „The Call“

Im Auftrag der DigiRights Administration GmbH mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian Urheberrechtsverletzungen des Musiktitels „The Call“ (Original Motion Picture Score) Anschlussinhaber ab. In dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wird, wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich folgendes gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung ist regemläßig eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen.

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian vorgeworfen den Song „The Call“ (Original Motion Picture Score) innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Abmahnung richtet sich stets an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Es besteht die tatsächliche Vermutung, dass dieser der Täter der Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „The Call“ (Original Motion Picture Score) ist. Diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden. Wenn der Betroffene beweisen kann, dass nicht er, sondern eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter, der den Internetanschluss mitgenutzt hat, die Urheberrechtsverletzung veranlasst haben könnte. Ist dies der Fall kommt nur noch eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Vorteil der Störerhaftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. Eine vollständige Haftungsbefreiung kommt weiterhin dann in Betracht, wenn der Störer dann noch beweissicher darlegen kann, dass er seinen Internetanschluss ausreichend gesichert hat (hier reicht regelmäßig schon eine WPA2-Verschlüsselung aus) und seinen ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten nachgekommen ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels „The Call“ (Original Motion Picture Score) erhalten haben raten wir Ihnen Ruhe zu bewahren. Handeln Sie nicht voreilig. Lassen sie die von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian gestellten Forderungen vorerst von einem fachkundigen Rechtsanwalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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