Abmahnung durch Waldorf Frommer – „New Girl- Staffel 3“

Die Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzungen abmahnen.

Wie bereits in der Vergangenheit geht es bei den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer um die Serie „New Girl“. Den Betroffenen wird vorgeworfen die Folge 18 der dritten Staffel der Serie „New Girl“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zum Download zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Mit deren Abgabe verpflichtet sich der Betroffene die Folge 18 der Staffel drei der Serie „New Girl“ in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt.

Des Weiteren wird die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wird regelmäßig auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH aufgrund einer Urheberrechtsverletzung der Serie „New Girl” (Straffel3 Folge18) geworden sind, sollten Sie keinesfalls in Panik geraten. Bewahren Sie Ruhe! Auch raten wir Ihnen folgende Handlungsempfehlungen zu beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Anderenfalls könnte ihre gegebenenfalls günstige Ausgangsposition unnötig verschlechtert werden. Empfehlenswert ist es daher in jedem Fall vorab einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, welcher dann vorab die Rechtmäßigkeit der Forderungen überprüfen kann.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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