Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Girl“ Pharrell Williams

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Girl“ von Pharrell Williams.

Der Abgemahnte soll das Album „Girl“ des US-amerikanischen Sängers Pharrell Williams innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten, § 19 a UrhG. Aufgrund dessen liegt regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung vor, sofern eine Person ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers das Werk öffentlich zugänglich macht.

Waldorf Frommer fordert den Betroffenen dazu auf, dass er das Werk unverzüglich von seinem Rechner löscht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlt.

Wie gehe ich gegen die Abmahnung vor?

Haben auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden? Dann geraten Sie nicht in Panik, sondern bewahren Ruhe. Es stellt keine Lösung dar, den geforderten Betrag übereilt zu entrichten. Damit verbauen Sie sich nur die Möglichkeit über die Höhe der Forderung zu verhandeln. Des Weiteren raten wir Ihnen auch davon ab mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Diese könnte probieren Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt. Außerdem müssen Sie sich bewusst sein, dass nach Nennung Ihres Aktenzeichens jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden kann.

Vielmehr sollten Sie einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Überprüfung der Abmahnung betrauen. Er kann mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen und versuchen die Forderung zumindest anteilig zurückzuweisen.

Sollte ich eine Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es empfehlenswert eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so der Gefahr entgehen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist.

Jedoch  sollten Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese ist stets zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert. Sie kann unter anderem Klauseln enthalten, die Sie für einen Zeitraum von über 30 Jahren an die Erklärung bindet. Deshalb sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern lassen, sodass sie nur noch die notwendigen Angaben enthält und beispielsweise die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt. Es sollte davon abgesehen werden, ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu gebrauchen. Diese Vorlagen wurden häufig von Laien verfasst und sind daher ungenau. Zu bedenken ist aber, dass schon die kleinste Ungenauigkeit die Erklärung in einem gerichtlichen Verfahren völlig wertlos machen kann.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen widerrechtlicher Verwertung des Albums „Girl“ von Pharrell Williams erhalten haben, rufen Sie uns unter der Telefonnummer: 0800 866 22 66 an und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch. In diesem können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich einer anwaltliche Ersteinschätzung. Wir bieten unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen an und freuen uns von Ihnen zu hören!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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