Abmahnung von Daniel Sebastian – „Waiting for the Night“- Armin van Buuren feat. Fiora

Die DigiRights Administration GmbH beauftragte den Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen an der Tonaufnahme „Waiting for the Night“ von Armin van Buuren feat. Fiora. So erreichten aktuell betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen mit dem Vorwurf des illegalen Filesharings. Durch einen widerrechtlichen Upload des Musiktitels „Waiting for the Night“ von Armin van Buuren feat. Fiorasei dieser unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden.

Was wird in der Abmahnung von Daniel Sebastian gefordert?

Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin DigigRights Administration GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Sollte ich die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Sie sollten regelmäßig eine Unterlassungserklärung abgeben, da nur so die Gefahr eines kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens ausgeräumt werden kann. Allerdings sollte diese insoweit „modifiziert“ werden, als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Wir raten jedoch davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen.

Insbesondere das bestehen der Pflicht einen Schadensersatz hängt entschieden davon ab, in wie weit Sie überhaupt haften. Können Sie beweissicher darlegen die Urheberrechtsverletzung selbst nicht veranlasst haben, sondern die ernsthafte Möglichkeit besteht das ein eigenverantwortlicher Dritter die Verletzungshandlung vorgenommen hat, so kommt lediglich eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Als Störer sind Sie jedoch gerade nicht in der Pflicht einen Schadensersatz zu zahlen. Lediglich die angefallenen Anwaltskosten können weiterhin von Ihnen verlangt werden.

In jedem Fall lohnt sich aufgrund der unterschiedlichen Bewertung die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles. Vor dieser rechtlichen Überprüfung sollten Sie keinesfalls voreilig Zahlen. Eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist das regelmäßig ausgeschlossen.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigigRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung des Musiktitels „Waiting for the Night“ können Sie uns gerne in einem kostenlosen Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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