Abmahnung durch Fareds wegen „Reasonable Doubt“

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen den Thriller „Reasonable Doubt“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Rechtsanwälte Fareds im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro zu zahlen.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing an dem Thriller „Reasonable Doubt“ nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte Fareds wegen eienr Urheberrechtsverletzung an dem Thriller „Reasonable Doubt“ vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Stattdessen sollten Sie also schnellstmöglich einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann die rechtliche Überprüfung der Forderungen der Gegenseite vornehmen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Des Weiteren kann er Ihnen bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung behilflich sein. In der Regel ist die vorformulierte Unterlassungserklärung nämlich zu weit gefasst und enthält nachteilige Klauseln. Aufgrund dessen raten wir stets zu der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Wichtig ist weiterhin, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist tätig werden, da ansonsten die Gefahr droht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

 

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