Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Wenn Worte meine Sprache wären“- Tim Bendzko

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen ab.

Gegenstand der Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Musiktitel „Wenn Worte meine Sprache wären“ von Tim Bendzko. Den Abgemahnten wird vorgeworfen diesen song „Wenn Worte meine Sprache wären“ von Tim Bendzko innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Grundsätzlich ist die zentrale Forderung der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen „Wenn Worte meine Sprache wären“ von Tim Bendzko ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird wie bei FIlesharing-Abmahnungen üblich auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Stets richtet sich die Abmahnung an den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht sofort der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Häufig hat ein Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen. In einem solchen Fall kommt aber immer noch eine Haftung als sogenannter Störer in Betracht. Die Störerhaftung hat den Vorteil, dass für keinen Schadensersatz aufgekommen werden muss. In bestimmten Konstellationen kann der Störer sich aber auch ganz von der Haftung befreien. Wenn er seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten eingehalten und seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat (eine WPA2-Verschlüsselung ist ausreichend), kann er sich von der Haftung regelmäßig befreien. Seit dem neuesten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHs) wurde die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder sogar noch weiter eingeschränkt.

Es lohnt sich also die Abmahnung überprüfen zu lassen und die Haftungsfrage mit einem fachkundigen Rechtsanwalt zu klären. Diesen sollten Sie unbedingt vor übereilten Handlungen aufsuchen. Durch eine voreilige Zahlung oder Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung könnten Sie nur ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtert.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung dem Musiktitel „Wenn Worte meine Sprache wären“ von Tim Bendzko können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

 

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